Rechtsprechung
LG Flensburg, 29.01.2013 - 3 O 177/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,59479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
Pflichtteilsergänzungsklage: Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten; Verteilung der Beweislast
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Kinder des Erblassers auf den Pflichtteil bei Einsatz der Ehefrau als Alleinerbin in einem Testament; Behandlung ehebedingter Zuwendungen im Erbrecht bereits bei objektiver Unentgeltlichkeit wie eine Schenkung
- RA Kotz
Pflichtteilsergänzungsansprüche: ehebedingte Zuwendungen unter Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 29.01.2013 - 3 O 177/09
- OLG Schleswig, 10.03.2013 - 3 U 29/13
- OLG Schleswig, 10.12.2013 - 3 U 29/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
Auszug aus LG Flensburg, 29.01.2013 - 3 O 177/09
Ehebedingte (sogenannte unbenannte) Zuwendungen werden im Erbrecht bereits bei objektiver Unentgeltlichkeit wie eine Schenkung behandelt, auch wenn die Ehegatten subjektiv nicht von einer solchen ausgegangen sind (BGH, Urteil vom 27.11.1991, Az.: IV ZR 164/90;… Weidlich, in: Palandt, § 2325 BGB, Rn. 10, 70. Auflage, m.w.N.).Dieser Beitrag ist nicht als eine Gegenleistung für unbenannte Zuwendungen des anderen Teils zu sehen (BGH, Urteil vom 27.11.1991, Az.: IV ZR 164/90).
- BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer …
Auszug aus LG Flensburg, 29.01.2013 - 3 O 177/09
Die Pflichtteilsberechtigten tragen die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Schenkung nach § 2325 BGB, jedoch hat der Anspruchsgegner die Tatsachen für seine Gegenleistung substantiiert vorzutragen (BGH NJW-RR 1996, 705).
- OLG Karlsruhe, 29.04.2010 - 12 W 29/10 3 0 177/09 Landgericht Baden-Baden.