Rechtsprechung
   LG Flensburg, 29.01.2013 - 3 O 177/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,59479
LG Flensburg, 29.01.2013 - 3 O 177/09 (https://dejure.org/2013,59479)
LG Flensburg, Entscheidung vom 29.01.2013 - 3 O 177/09 (https://dejure.org/2013,59479)
LG Flensburg, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 3 O 177/09 (https://dejure.org/2013,59479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,59479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Pflichtteilsergänzungsklage: Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten; Verteilung der Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Kinder des Erblassers auf den Pflichtteil bei Einsatz der Ehefrau als Alleinerbin in einem Testament; Behandlung ehebedingter Zuwendungen im Erbrecht bereits bei objektiver Unentgeltlichkeit wie eine Schenkung

  • RA Kotz

    Pflichtteilsergänzungsansprüche: ehebedingte Zuwendungen unter Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus LG Flensburg, 29.01.2013 - 3 O 177/09
    Ehebedingte (sogenannte unbenannte) Zuwendungen werden im Erbrecht bereits bei objektiver Unentgeltlichkeit wie eine Schenkung behandelt, auch wenn die Ehegatten subjektiv nicht von einer solchen ausgegangen sind (BGH, Urteil vom 27.11.1991, Az.: IV ZR 164/90; Weidlich, in: Palandt, § 2325 BGB, Rn. 10, 70. Auflage, m.w.N.).

    Dieser Beitrag ist nicht als eine Gegenleistung für unbenannte Zuwendungen des anderen Teils zu sehen (BGH, Urteil vom 27.11.1991, Az.: IV ZR 164/90).

  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus LG Flensburg, 29.01.2013 - 3 O 177/09
    Die Pflichtteilsberechtigten tragen die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Schenkung nach § 2325 BGB, jedoch hat der Anspruchsgegner die Tatsachen für seine Gegenleistung substantiiert vorzutragen (BGH NJW-RR 1996, 705).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht